Als Fachanwältin für Familienrecht vertrete ich Sie in:
- Trennung
- Scheidung (auch internationales Recht)
- Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, Elternunterhalt)
- Sorge- und Umgangsrecht
- Annäherungs- und Kontaktverbot
- Wohnungszuweisung
- Hausratsteilung
- Vermögensauseinandersetzung
- Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
- Vaterschaftsfragen
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Vertretung von Opfern von Gewaltdelikten:
- Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz
- Vertretung im Ermittlungsverfahren und Strafprozess
- Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (Schadensersatz und Schmerzensgeld)